Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt in der so genannten Gleitzone (zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR) sind kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Dabei ist das regelmäßige Arbeitsentgelt maßgeblich. Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld werden bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts mit berücksichtigt. Umfassende Informationen zum Thema finden Sie hier.
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