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Arbeitslosenversicherung
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Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das III. Buch im SGB – Arbeitsförderung –.

Aufgaben der Arbeitslosenversicherung sind u. a.:

  • Aktive Arbeitsplatzförderung,
  • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • Beratung und Arbeitsvermittlung,
  • Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie
  • Winterbauförderung.

Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich alle Personen, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Auch arbeitsunfähige Arbeitnehmer zahlen Beiträge (Beiträge aus Entgeltersatzleistungen), wenn sie unmittelbar vor Leistungsbeginn in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung